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Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

Erklärung zur Barrierefreiheit

Herausgegeben vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://klimaportal.hlnug.de/ veröffentlichten Website des Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wird zur Zeit bearbeitet.

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Wird zur Zeit bearbeitet.

      Unvereinbarkeit mit der HVBIT

      Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

      • in Bearbeitung

      Unverhältnismäßige Belastung

      Wird zur Zeit bearbeitet.

      Kein Anwendungsfall

      Wird zur Zeit bearbeitet.

      Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

      Diese Erklärung wurde am 29.04.2024 erstellt und wird zur Zeit bearbeitet.

      Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

      Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an.

      Kontaktperson:
      Constanze Lorenz-Hefner
      Vorsitzende Schwerbehindertenvertretung
      E-Mail: Schwerbehindertenvertretung HLNUG
      Telelfon: 0611 - 6939 742

      Oder melden Sie die Barriere über unser Formular

      Durchsetzungsverfahren

      Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

      Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

      Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
      Sitz: Regierungspräsidium Gießen

      Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
      Landesbeauftragte für barrierefreie IT
      Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
      Landgraf-Philipp-Platz 1-7
      35390 Gießen
      Telefon: +49 641 303 - 2901
      E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT[at]rpgi.hessen.de

      Durchsetzung beantragen