Erklärung zur Barrierefreiheit
Herausgegeben vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://klimaportal.hlnug.de/ veröffentlichten Website des Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wird zur Zeit bearbeitet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wird zur Zeit bearbeitet.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- in Bearbeitung
Unverhältnismäßige Belastung
Wird zur Zeit bearbeitet.
Kein Anwendungsfall
Wird zur Zeit bearbeitet.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29.04.2024 erstellt und wird zur Zeit bearbeitet.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an.
Kontaktperson:
Constanze Lorenz-Hefner
Vorsitzende Schwerbehindertenvertretung
E-Mail: Schwerbehindertenvertretung HLNUG
Telelfon: 0611 - 6939 742
Oder melden Sie die Barriere über unser Formular
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT[at]rpgi.hessen.de